Schonzeit Regenbogenforelle

Mit Inkrafttreten der neuen sächsischen Fischereiverordnung ab 01.06.2022 gilt: Die Schonzeit der Regenbogenforelle in Standgewässern (Talsperren, Seen, Kiesgruben, …) wird aufgehoben. Damit gilt die Schonzeit nur noch für Fließgewässer. Doch Achtung! Spezielle Regelungen je Gewässer sind möglich – siehe Gewässerverzeichnis bzw. Gewässerordnung.