Fischereischein erwerben

Der Fischereischein stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber das Vorhandensein der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der lebenden Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am Gewässer sowie die Entrichtung der Fischereiabgabe.

Im Freistaat Sachsen ist seit dem 01.05.1993 für jede Art der Fischereiausübung und den Erwerb von Angelerlaubnisscheinen ein personengebundener Fischereischein erforderlich. Diese Fischereischeinpflicht besteht auch in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Fischereischeine sind an eine gesetzlich vorgegebene Form gebunden.

Die Fischereibehörde realisierte am 11.10.07 einen weiteren Schritt zum Aufbau einer elektronischen Fischereischeinverwaltung und setzte die Vorgaben des neuen Fischereigesetzes bezüglich der Fischereischeinausgabe um. Seit diesem Zeitpunkt ist die Beantragung und Ausgabe mehrjährig bis lebenslang geltender Fischereischein, sowie der Jugendfischereischeine; des neuen Gastfischereischeins und des Besonderen Fischereischeins für behinderte Personen möglich.

Quellenangabe: landwirtschaft.sachsen.de

Der Lehrgang umfasst 30 Unterrichtsstunden auf den Gebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde.

Den Rahmenlehrplan findet ihr unter DOWNLOADS.

Weitere Informationen zum Erwerb eines Angelscheins findest Du unter https://www.angelschein.de.

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt mittels ausgefülltem Antrag beim entsprechenden Lehrgangsanbieter bzw. direkt unter Nutzung der angegebenen E-Mail-Adresse des Prüfers.