Schilder und deren Bedeutung
» Angeln verboten!
Gewässer ist in beiden Richtungen für jegliches Angeln gesperrt. In der Regel handel es sich um ein privatwirtschaftlich genutzes Gewässer.
» Ausschließlich Angelmethoden für das Salmonidenangeln erlaubt!
Gewässer ist in beiden Richtungen Salmonidengewässer. Der Erlaubnisschein für das Salmonidenfischen ist erforderlich.
» Samonidenangeln ausschließlich nur unter Nutzung von Flugangeln!
Gewässer ist in beiden Richtungen Salmonidengewässer. Der Erlaubnisschein für das Salmonidenfischen ist erforderlich.
» Ausschließlich Angelmethoden für das Salmonidenangeln erlaubt!
Gewässer ist in beiden Richtungen Salmonidengewässer. Angeln nur mit Methoden für Salmoniden erlaubt. Allgemeiner Erlaubnisschein ist ausreichend.
» Samonidenangeln ausschließlich nur unter Nutzung von Flugangeln!
Gewässer ist in beiden Richtungen Salmonidengewässer. Angeln nur mit Flugangel erlaubt. Allgemeiner Erlaubnisschein ist ausreichend.
» Keine Einschränkungen der Angelmethoden.
Das Gewässer unterliegt in beiden Richtungen keinen besonderen Beschränkungen. Der allgemeine Erlaubnisschein ist ausreichend.
» Beispielschild
Linke und rechte Seite des Schildes kann mit den Farben ROT, GELB, GRÜN und WEISS belegt sein. Die farbigen Hinweise entsprechen dann den oben dargestellten Farbbedeutungen.
Die Spitzen des Schildes, die nach links und nach rechts zeigen, weisen entweder gewässerabwärts oder -aufwärts. Sie zeigen die Art und Weise der erlaubten Gewässernutzung ab diesem Schild an.
Abkürzungen
B | Bootsangeln gestattet |
Nutzung von Booten untersagt | |
H | behindertentauglich |
J | Jugendgewässer |
P | Fischereipachtgewässer |
S | Schließsystem |
TW-TS | Trinkwassertalsperre |