das neue Angeljahr ist nicht mehr all zu weit. Das bedeutet, dass die Beiträge zu den Angelberechtigungen für 2025 fällig werden.
Die Beitragssätze findet ihr auf der Seite > Mitglied werden <.
Der letzte Termin für die Zahlung des Jahresbeitrages 2025 ist der 31. Oktober 2024 – Geldeingang auf unserem Konto!
Wer den Termin 31. Oktober nicht einhält, bekommt auf Grund der zeitkritischen Abrechnungs- und Bestellmodalitäten beim AVS seine Angelberechtigung leider nicht vor März 2025. Es müssen alle Fangtage eingetragen und alle Fänge mit kg-Angabe und Länge in cm eingetragen sein! Selbstverständlich dürfen auch die Gesamtfangmengen, getrennt nach Gewässer und Fischart nicht fehlen!
Anfang des Folgejahres erfolgt die Aushändigung der neuen Fangbücher gegen Abgabe der alten und VOLLSTÄNDIG ausgefüllten Fangbücher. Der Ort für die Abholung der neuen Fangbücher wird jährlich auf der Website bekannt gegeben.
Bei den Überweisungen ist dringend zu beachten, dass alle Einzelpositionen des Jahresbeitrages auch einzeln im Verwendungszweck der Überweisung zu vermerken sind.